- NEU
- Die neue Allgemeinverfügung für den Freistaat Thüringen für Kindertageseinrichtungen und Schulen ist vom 16. bis 31. März 2021 gültig [TMBJS-Allgemeinverfügung vom 12. März 2021]
- vom 12. März 2021
Inkrafttreten: 16. März 2021
Außerkrafttreten: 31. März 2021
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N E U
Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
(Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung - 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO-)
vom 18. Februar 2021
Inkrafttreten: 19. Februar 2021
Außerkrafttreten: 15. März 2021
LESEFASSUNG
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N E U
Thüringer Verordnung zur Fortschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO)
vom 13. Februar 2021
Inkrafttreten: 15. Februar 2021
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LESEFASSUNG
Thüringer Verordnung zur teilweisen weiteren Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und gefährlicher Mutationen und zur Änderung der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung sowie der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung
vom 25. Januar 2021
Inkrafttreten: 26. Januar 2021
Außerkrafttreten: 14. Februar 2021
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Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Inkrafttreten: 30. September 2020
Außerkrafttreten: 31. Oktober 2020
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Vierte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Vierte Thüringer Quarantäneverordnung)
Außerkrafttreten: 31. Oktober 2020
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Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO)
Inkrafttreten: 31. August 2020
Außerkrafttreten: 14. Februar 2021
Vierte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
vom 7. Juli 2020
Inkratftreten: 16. Juli 2020
Außerkrafttreten: 30. August 2020, 24:00 Uhr
Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
vom 7. Juli 2020
Inkratftreten: 16. Juli 2020
Außerkrafttreten: 30. August 2020, 24:00 Uhr
Erste Verordnung zur Änderung Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb
vom 15. Juli 2020
Aufgrund der vom Land Thüringen erlassenen Allgemeinverfügungen informiere ich wie folgt:
Folgende Räumlichkeiten der Gemeinde Dünwald bleiben bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen:
- das Dorfgemeinschaftshaus in Zaunröden
- das Vereinsgebäude U16 im Ortsteil Beberstedt
- das Vereinsgebäude "Alte Schule" im Ortsteil Hüpstedt (incl. "Alte Sporthalle")
- der Jugendclub Hüpstedt
- Vereinsraum beim Bauhof
- die Feuerwehrhäuser (ausgenommen sind sämtliche Einsätze, Ausbildungen und Vereinsversammlungen)
Die Gemeindeverwaltung ist verschlossen, aber während der allgemeinen Sprechzeiten nach Anmeldung geöffnet!
Weitere aktuelle Informationen über das Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis bzw. beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.
Bleiben Sie gesund!Ihr
Frank Meyer
Bürgermeister
TG